Bretagne Ferienhaus Angebote & Immobilien im Finistère
Ferienhaus Bretagne Traum: Ihre eigene Immobilie
Bretagne: Stabile Wertanlage Ferienhaus
Immobilien gelten aktuell als krisensichere Geldanlage. Dies macht den Bretagne Ferienhaus-Kauf zum aktuellen Zeitpunkt so beliebt.Bretagne-Liebhaber und ihr persönlicher Traum: Ferienhaus Eigenheim
Bretonische Makler in Frankreich
Zusatzinformation für den Bretagne Ferienhaus Erwerb
Profitieren Sie von Insiderwissen:
Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit mir auf: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TERRE D’IMMO: Die Immobilien Agentur Ihr Ansprechpartner Alexandre Bossennec
Die Immobilien Agentur TERRE D’IMMO Alexandre Bossenec spezialisierte sich mit ihrem Angebot auf Häuser in der Bretagne, im südlichen Teil des Finistère. Sie bietet Ihnen ein großzügiges Angebot in der Bigoudenie. Die Agentur TERRE D‘IMMO verfügt über kompetente Ansprechpartner. Für eine deutsch-sprachige Kontaktperson, Übersetzung oder Unterstützung genügt eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer. Wir rufen rasch zurück oder kontaktieren Sie per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Ihnen stellt sich nun die Frage: Wie funktioniert es am besten, seriös ein Bretagne Ferienhaus im Finistere zu erwerben?
Meine Antwort für Sie ist: TERRE D’IMMO in der Bigoudenie / Pas Bigouden
Alexandre von TERRE D‘IMMO: Ihr Ansprechpartner zum Erwerb einer bretonischen Immobilie
Bei Alexandre sind Sie, wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie in der Bretagne interessieren sollten in besten Händen. Es handelt sich um einen jungen, aufgeschlossenen dynamischen Mann, welcher Ihnen alle entsprechende Unterstützung beim Erwerb Ihres Ferienhauses in der Bretagne bietet. Jeder Mitarbeiter von TERRE D‘IMMO ist für einen / seinen bestimmten Sektor, ein geografisches Gebiet hier in der Region zuständig. Alexandre speziell für den Bereich der Bigoudenie / Umfeld Pont L’abbé. Den gesamte Küstenbereich: Bénodet, Combrit, St. Marine, Ile Tudy, Loctudy, Treffiagat, Lechiagat, Le Guilvinec, Penmarch, Ploneour-Lanvern, Peumerit, Treguennec, Plovan…
TERRE D’IMMO
3, place du 118e R.I.
29000 Quimper
Vermittlungskosten / Courtage
All diese Worte sollen nicht abschrecken. Ganz im Gegenteil! Wir möchten Sie selbstverständlich nur beratend unterstützen.
Vorvertrag = compromis mit einer Anzahlung ist in Frankreich üblich
Nach Unterschrift eines Vorvertrages wird Ihnen ein 7-tägiges Rücktrittsrecht gewährt. (Hierbei handelt es sich um ein offizielles Gesetz)
Zwischen Unterschrift des Vorverkaufsvertrag und des endgültigen Kaufvertrages liegen in Frankreich ca. 3 Monate.
Der Eigentumswechsel erfolgt mit dem Notarvertrag. Dieser sorgt auch für den Eintrag ins Grundbuch. Den Originalkaufvertrag erhalten Sie ca. 3 Monate nach Unterschrift des Dokumentes vor dem Notar.
Grunderwerbssteuer beim Erwerb eines Hauses: Eine einheitlich zu zahlende Grunderwerbssteuer gibt es in Frankreich nicht! Diese variiert in den Kosten durch die Immobilienart. Das Alter des Hauses, Größe des Grundstücks und der jeweiligen Region.
Laufende Kosten einer Immobilie in Frankreich
Wiederverkauf / Steuern
Wird beim Wiederverkauf einer Immobilie ein Gewinn erzielt, entsteht wie in Deutschland eine Wertzuwachssteuer. Alle weiteren aktuellen Informationen erfahren Sie in Frankreich von den Immobilienhändlern oder den Notaren.
Diese Konditionen können von der jeweiligen Regierung geändert werden. Daher bleiben Sie in dieser Beziehung bitte ständig auf dem Laufenden.
Es kann komplett steuerfrei verkauft werden, jedoch muss die Immobilie 22 Jahre lang (Stand Oktober 2015) dem identischen Eigentümer gehören.
Zusatz: Wer seine Immobilie z.B. bereits nach 6 Jahren oder später verkaufen möchte, erhält eine Steuerermäßigung von den hiesigen Steuerbehörden … Lassen Sie sich diese Einzelheiten von einem ortsansässigen Notar erläutern. Bevor Sie Ihre Immobilie wieder in den Verkauf setzen sollten, empfehle ich Ihnen unbedingt ein erläuterndes Vorgespräch mit einem Notar. Auf diesem Wege entstehen keine unnötigen Überraschungen.
Als letzter Hinweis: Wer mindestens 22 Jahre selbst in der erworbenen Immobilie gewohnt hat, ist komplett von der Wertzuwachssteuer befreit. Bei Hauptwohnsitzen wird keine Wertzuwachssteuer fällig.
Neue Regelungen / Neue Gesetze (Stand 2017)
Steuern / Sozialabgaben
Vereinfachung der Steuererklärungspflicht. Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen. Erbschaftrecht.2015 veränderte sich viel!
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten ihr erworbenes Ferienhaus in der Bretagne vermieten:
In diesem Falle werden diese Einnahmen steuerpflichtig in Frankreich. Sind sie Ausländer, wird von Ihrer Einnahme pauschal ein Prozentsatz von 20% an Steuerzahlung berechnet.
Aussage: OUEST CONSEILS Expert-comptable / Commissaire aux Comptes
Es müssen ebenfalls die 15,5% anfallenden Sozialabgaben durch die erzielten Erträge aus dem frz. Grundbesitz abgeführt werden. L‘arrêt Ruyter vom 26.02.2015
Weitere Einzelheiten unter SOFFAL Paris Quelle Nov. 2015
Steuererklärung: Dokument 2042
Zuständiges Steuerbüro für Ausländer
Centre des Impôts
10, rue du Centre
TSA 10010
93465 Noisy le Grand Cedex
Kurtaxe
Seit Juni 2016 gibt es neue Regelungen was die Bezahlung / Einzahlung der Kurtaxe betrifft: Neues anerkanntes Gesetz 22.09.2016Die Kurtaxe muss in allen Gemeinden des Pays Bigouden Sud das gesamte Kalenderjahr über abgeführt werden.
Dies 3 x jährlich: 15. Mai, 15. Oktober, 15. Januar
Die Erklärung, die Unterlagen zur Einzahlung der jeweiligen Kurtaxe erhalten Sie bei:
Communauté de communes Pays Bigouden Sud
17, rue Raymonde Folgoas-Guillou
CS 82035
29122 Pont L’abbé CEDEX
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Erbschaftsrecht
Im August 2015 wurde das Erbschaftsrecht in Frankreich für Ausländer ebenfalls verändert.Am 17.08.2015 trat die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Diese kann für Sie von großer Bedeutung sein. Bitte informieren Sie sich entsprechend!
Es handelt sich um eine sehr komplexe Angelegenheit.
Dazu möchte ich Sie zur Erweiterung der vorab genannten Informationen zusätzlich gerne auf die Internetseite der
deutschen Botschaft in Frankreich / Paris leiten:
Neue Gesetzestexte veröffentlicht in Frankreich Oktober 2015
Ferienhaus-Verkaufsangebote:
Immobilen-Verkauf Bretagne / Immobilien-Verkauf Penmarc’h / Immobilien-Verkauf St. Guénolé
Immobilien Bretagne
Wichtige Information für Sie!
Ein Ferienhaus RH-77 meines Internetauftritts wurde in der Verkauf gesetzt!
Mehr Information zu dem Verkaufspreis des Hauses finden Sie direkt auf der Internetseite von Terre D’Immo.
Monsieur Bosennec steht Ihnen bei allen weiteren Fragen zur Verfügung.
Sollten Sie kein Französisch sprechen, dürfen Sie sich gerne direkt an mich, Sabine Le Mogne wenden. Ferienhaus29 hat immer ein offenes Ohr für Sie!
Liebe Besucher meines Internetauftritts, Liebe Besucher meiner Immobilienseite der Bretagne,
nach 7 erfolgreichen Jahren in der Ferienhausvermietung, selbstverständlich exclusiv über Ferienhaus29, entschieden sich die Vermieter des Objektes, das Ferienhaus RH-77, schweren Herzens in den Verkauf zu setzen.
Die Entscheidung fiel tatsächlich schwer! Es wurde lange beraten und überlegt.
Jedoch möchten sich die Eigentümer des Hauses mehr ihren 3 kleinen Kindern widmen. Eben ein Familienleben führen.
Einmal selbst in die Ferien fahren, den Sommer, die Wochenenden genießen, was bei einer professionellen Vermietung und Verwaltung eines Ferienhauses im Sommer tatsächlich nicht möglich ist.
All den Stammgästen des Hauses möchten die Vermieter an dieser Stelle eine großes Dankeschön sagen.
Mille Merci an Sie!
Die befreundete Immobilienagentur TERRE D‘IMMO Monsieur Alexandre Bossennec wird sich exclusiv um den Verkauf des Hauses bemühen.
Den Mieter des Hauses aus der Saison 2018, möchten wir an dieser Stelle mitteilen, dass während Ihres Urlaubs, während des Aufenthaltes in Haus RH-77 keine Hausbesichtigungen stattfinden werden.
Zur Ihrer Beruhigung wird die offizielle Verkaufsakte erst zum 01.10.2018 unterschrieben werden.
Somit wird Sie der aktuelle Besitzer des Hauses RH-77 die komplette Saison 2018 wie gewohnt betreuen.
Merci beaucoup für Ihr Verständnis.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung.
Ihre Sabine Le Mogne
Unter diesem Link finden Sie die unterschiedlichsten Immobilienangebote:
http://terredimmo.fr/situation/pays-bigouden/?s&post_type=listing&biens&vente&budget
Auslandsimmobilien Bretagne, ein erweitertes Angebot: Speziell für Sie!
Einige interne Hinweise zu Alexandre: Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma Molina, der sich in diesem Frühjahr (2015) selbständig machte!
Alexander Bossennec, Ihr Spezialist für Ihre Bretagne-Immobilie
Alexander betreut hauptsächlich das Einzugsgebiet der Bigoudenie.
Er arbeitet heute exclusiv und selbstständig für die Firma TERRE D’IMMO in Quimper
Direkter Kontakt zu Alexandre Bossenec per Telefon: Mobil: 0033(0)627341915
TERRE D‘IMMO Quimper: 0033(0)298651313
Bei TERRE D‘IMMO und besonders durch den Service von Alexander wird Ihnen weit mehr geboten als einfaches Immobiliengeschäft. Alexander unterstützt Sie gerne in einer nicht alltäglichen Lebenssituation und übernimmt diese, ihm anvertraute Aufgabe mit Überzeugung!
Fair und ehrlich ist unsere gemeinsame Devise.
Es wird speziell Alexandre sein, der Sie bei Ihrem Erwerb, oder auch Verkauf Ihrer Immobilie in der Bretagne unterstützen wird. Benötigen Sie eine sprachliche Hilfestellung, stehe ich Ihnen gerne zur Seite!
Alexandre kenne ich bereits seit Jahren und ich darf Ihnen an dieser Stelle ehrlich sagen:
Alexandre Bossennec makelt anders als andere!
Buchtipp zum Themengebiet Immobilien
Immobilien im Ausland Verlag: Südwestverlag Deutschland Matthias Müller Michaelis Erschienen in deutscher Sprache.
Frankreichimmobilien Oliver Kirner / Katja Moor 7. Auflage DAS ISBN: 978-39805252-2-0
Einführung in das französische Immobilienrecht Tilmann Pfleiderer ISBN: 3-406-78547-2
Leider verändern sich regelmäßig die Bestimmungen, Einzelheiten und Gesetze, dies gerade im Immobiliengeschäft. Daher, bitte Achtung! Aktuelle und die neuesten Informationen erhalten Sie bestimmt vor Ort, in der Bretagne
Vermutlich ist die Internetseite www.coffra.com für Sie ebenfalls sehr interessant. Sie haben auf dieser Internetsite die Möglichkeit folgenden Informationsbrief kostenlos anfordern: „Privater Immobilienbesitz in Frankreich“. Ebenfalls finden Sie auf dieser Internetseite sehr viel Information zum französischen Steuerrecht. Die Firma Coffra übersendet regelmäßig sehr interessante Newsletter zu Frankreich und seinen Gesetzen & aktuellen Gesetzesänderungen.
Foto-Collage © photography by Gudrun Itt